US-Strafzölle – EU bereitet Gegenmaßnahmen vor
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Am 17.5.18 wurde eine EU-Verordnung veröffentlicht, in der die Zusatzzölle auf verschiedene US-Produkte geregelt sind. Zuvor hatten die USA am 8.3.18 eine unbefristete Zollerhöhung auf die Einfuhr von europäischen Stahl- und Aluminiumerzeugnissen erlassen, die zum 23.3.18 wirksam werden sollte (s. a. PLATOW Recht v. 21.3.18). Diese Frist wurde in zwei Schritten bis Juni verlängert. „Die USA stufen die Zölle als Sicherheitsmaßnahme ein"", so Ewald Plum, Außenwirtschaftsrechtler bei Rödl & Partner. „Nach europäischer Ansicht sind es dagegen Schutzmaßnahmen, welche die amerikanische Industrie vor ausländischer Konkurrenz schützen sollen.""
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