UWG – Neues scharfes Schwert für den Datenschutz?
Können Unternehmen Datenschutzrechtsverletzungen ihrer Wettbewerber mit Hilfe des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) angreifen oder stehen nur die Rechtsbehelfe zur Verfügung, die in der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ausdrücklich genannt sind? Der EuGH könnte in einem Vorabentscheidungsverfahren bald ein weiteres scharfes Schwert für den Datenschutz schmieden. Die Hintergründe erläutern Susan Kempe-Müller, Counsel bei Hengeler Mueller, und Rechtsreferendarin Pia Sösemann.
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