Vererbbarkeit von Daten – BGH urteilt über digitalen Nachlass
Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt die Frage, ob das Fernmeldegeheimnis einem Zugriff der Erben auf den digitalen Nachlass entgegensteht. Geklagt hatte eine Mutter, deren Tochter bei einem Unfall verstarb. Ein Einblick in ihr Konto bei Facebook könnte nähere Umstände des Todes klären. In einem viel kritisierten Urteil folgte das Kammergericht Berlin im Kern der Auffassung von Facebook, bestätigte den Vorrang des Fernmeldegeheimnisses und schränkte die Vererbbarkeit von Daten, die auf Servern Dritter liegen, erheblich ein.
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