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Vergabe öffentlicher Aufträge und Mindestlohn

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Die Vergabe öffentlicher Aufträge darf daran gekoppelt werden, einen in Gesetzen der Bundesländer festgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Unternehmen, die nicht bereit sind, eine entsprechende Verpflichtung abzugeben, dürfen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: C-115/14 „RegioPost"").

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Öffentliche Auftraggeber gewinnen durch den Richterspruch aus Luxemburg mehr Rechtssicherheit bei der Vergabe, erklärt der Vergaberechtsexperte Holger Schröder von Rödl & Partner. In Bundesländern mit Tariftreue- und Vergabegesetzen, die einen höheren als den bundesgesetzlichen Mindestlohn vorsehen, darf die Öffentliche Hand den landesgesetzlichen Mindestlohn von den Bietern fordern. Bieter, die sich weigern, mit dem Angebot eine landesgesetzlich verbindlich vorgesehene Verpflichtungserklärung zum Mindestlohn abzugeben, seien zwingend auszuschließen, erläutert Schröder.

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