Vergabeverfahren – Swissport am Flughafen Hamburg wieder im Rennen
Der international führende Bodenabfertiger Swissport hat mit Unterstützung der Wirtschaftskanzlei Noerr und einem Team um Partner Uwe M. Erling (Luftverkehrsrecht, München) einen wichtigen Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Hamburg erzielt. Denn nun muss über die Vergabe für die Bodenabfertigungsdienste am Flughafen Hamburg neu entschieden werden – Swissport ist damit wieder im Rennen (Az.: 1 Es 2/13).
Der international führende Bodenabfertiger Swissport hat mit Unterstützung der Wirtschaftskanzlei Noerr und einem Team um Partner Uwe M. Erling (Luftverkehrsrecht, München) einen wichtigen Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Hamburg erzielt. Denn nun muss über die Vergabe für die Bodenabfertigungsdienste am Flughafen Hamburg neu entschieden werden – Swissport ist damit wieder im Rennen (Az.: 1 Es 2/13).
Das Gericht stellte in seiner Eilentscheidung fest, dass die Auswahl des Fremddienstleisters für die Bodenabfertigungsdienste am Flughafen Hamburg für die Zeit bis Juli 2020 voraussichtlich rechtswidrig sei und gegen EU-Wettbewerbsrecht verstoße. Der zuständigen Behörde sei im Auswahlverfahren ein Beurteilungsfehler unterlaufen, der sich im sehr engen Bewerberfeld „entscheidungserheblich“ ausgewirkt habe. Das OVG Hamburg habe eine hohe Wahrscheinlichkeit für die Rechtswidrigkeit der Auswahlentscheidung angenommen, trotz einer lediglich summarischen Prüfung im Eilverfahren und eines weiten Beurteilungs- und Bewertungsspielraumes der Behörde bei der Auswahlentscheidung nach der Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen (BADV), so Erling.
Bis zum 15.1.2014 muss die Behörde nun eine neue Auswahlentscheidung treffen. Um den Betrieb des Flughafens sicherzustellen, darf die ausgewählte Bewerberin bis zu diesem Datum die Bodenabfertigungsdienste fortführen.