Das Geschäftsmodell des Unternehmens sollte zudem unter weiteren rechtlichen Aspekten unter die Lupe genommen werden. So widmeten sich die Anwälte auch Fragen des EU-Arbeitnehmerentsenderechts und des Sozialversicherungsrechts sowie in steuerrechtlicher Hinsicht dem Doppelbesteuerungsabkommen und körperschaftssteuer-, mehrwertsteuer- sowie lohn- und einkommenssteuerrechtlichen Fragestellungen.