Theoretisch ermöglicht das Statut Unternehmen, die in mehr als einem Mitgliedstaat tätig sind, sich nach europäischem Recht als eine einzige Gesellschaft niederzulassen. Damit könnten sie in der gesamten EU auf der Grundlage einheitlicher Rechtsvorschriften tätig sein, die auch ein einheitliches Management- und Berichtssystem regeln. Der am 19.11.10 vorgelegte Bericht ist Teil des Überprüfungsverfahrens der SE-Verordnung. Darin werden die positiven und negativen Faktoren beschrieben, die die Gründung einer SE beeinflussen. Auch werden Tendenzen hinsichtlich der Streuung der SE in der EU erläutert.