Verschärfung der Iran-Sanktionen macht Verträge unsicherer
Die Sanktionen richten sich vor allem gegen die Ausfuhr von Öl und Erdgas in die EU. Direkt betroffen sind also nur Unternehmen, die von Einfuhren aus dem Iran abhängen. „Für bestehende Verträge gibt es Übergangsregelungen, allerdings mit einer knappen Frist bis zum 1.7.12. Hinsichtlich dieser Übergangsregelungen bestehen weiterhin Unsicherheiten, z. B. bei länger laufenden Rahmenverträgen“, so Stephan Müller, Exportkontrollrechts-Experte bei Oppenhoff & Partner. Weitere Sanktionsregelungen richten sich gegen die petrochemische Industrie. Sie gelten sowohl für den Export petrochemischer Schlüsseltechnologien als auch für den Import petrochemischer Produkte. Auch hierfür existieren Übergangsregelungen, allerdings ohne Frist. Die Öl- und Gasbranche war schon durch die Sanktionen in 2010 betroffen. Außerhalb des Bereichs gelisteter Güter können Unternehmen dagegen weiterhin mit dem Iran Handel treiben.
Die neuen Sanktionen sind laut Müller allerdings aus einem anderen Grund für viele Unternehmen mittelbar bedeutsam: „Die EU und auch die USA haben ihre Entschlossenheit deutlich gemacht, die Sanktionen gegenüber dem Iran weiter zu verschärfen. Und: Politik und der europäische Gesetzgeber gelangen immer schneller zu Entschlüssen und setzen diese auch zügig um.“ Der Iran wird damit zu einem zunehmend unsicheren Geschäftspartner, weil Vertrauensschutz für bereits bestehende Verträge nur bedingt und häufig rechtlich unklar gewährt wird. Wer heute mit dem Iran Verträge schließt, muss unabhängig von der Branche mit Problemen bei der Erfüllung rechnen – bei der Erbringung der eigenen Leistung wie bei Erhalt der Gegenleistung.
Die Herausforderung im Handel mit dem Iran liegt also längst nicht mehr nur bei der Einhaltung der komplexen Sanktionen, deren Verletzung strafrechtlich verfolgt werden kann. „In den Mittelpunkt rückt stärker die Gestaltung der Verträge“, so Müller. Der Experte empfiehlt Unternehmen daher, über Exit-Klauseln die Rechtssicherheit zu erlangen, die die EU-Verordnungen nicht geben können.