Die Fidor Bank vertraute in diesem Zusammenhang auf ein Team der Sozietät HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft um die Partner Johannes Weidelener (Bank- und Kapitalmarktrecht) und Georg Schröder (Internet- und Vertragsrecht, beide München).

Bitcoin Deutschland mandatierte die Kanzlei WINHELLER, tätig war ein Team um die Rechtsanwälte Mirko Sprengnether und Andreas Warkentin (beide Bank- und Kapitalmarktrecht, Frankfurt).

Die digitale Währung Bitcoin steht u. a. wegen der mangelnden aufsichtsrechtlichen Kontrolle in der Kritik. Mit der nun geschlossenen Kooperationsvereinbarung wollen Fidor Bank und Bitcoin Deutschland in dem weitgehend unregulierten Markt ein Zeichen setzen.