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Volkswagen und die „Dieselklagen“ – Kommunikationsstrategie bestimmt die Prozesstaktik

Am 8.1.19 hätte eigentlich eine Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH; Az.: VIII ZR 78/18) in Sachen eines manipulierten Diesel-Motors vom Typ EA189 angestanden, die die VW-Konzernanwälte jedoch vorher durch einen Vergleich mit dem Kläger, dem Besitzer eines Skoda Octavia, abgeräumt haben. Die Höhe der Vergleichssumme, die für die Rücknahme der Revision gezahlt wurde, ist, wie in diesen Fällen üblich, nicht öffentlich bekannt.

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