Gastbeitrag
Vollzugsverbot – Doppelter Normverstoß gleich doppeltes Bußgeld?
Das Verbot des Vollzugs anmeldepflichtiger Transaktionen vor Freigabe durch die zuständige Wettbewerbsbehörde (so genanntes Vollzugsverbot) rückt zunehmend in den Fokus der kartellbehördlichen Praxis und ist bereits mehrmals zum teuren Stolperstein für Unternehmen geworden (s. a. PLATOW Recht v. 7.8.19). In einer Reihe von Entscheidungen hatten sich das Bundeskartellamt und der Bundesgerichtshof (BGH) sowie die europäischen Counterparts, namentlich die EU-Kommission und der Europäische Gerichtshof (EuGH), mit der Reichweite des Vollzugsverbots zu befassen.
Lesen Sie den PLATOW Brief jetzt weiter.
Kennenlern-Angebot
1 Monat unverbindlich für 7,99 EUR testen
- DAS Briefing für den Finanzplatz Deutschland
- Wissen was die Banken, Vermögensverwalter und Versicherungen bewegt
- 3x wöchentlich exklusive Nachrichten und Analysen
- inkl. Immobilien Report mit fundierten News & Analysen zu Aktien und Fonds
- monatlich kündbar