Vorstandstätigkeit für eine Bank ist mit Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar
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Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden. Im Streitfall sei der Kläger gewerblich tätig, weil seine berufliche Tätigkeit als Vorstandsmitglied einer Genossenschaftsbank notwendig vom gewerblichen Charakter der Unternehmenstätigkeit der Bank geprägt werde. Dies sei aber mit dem Steuerberatungsgesetz nicht vereinbar, heißt es in der am 3.8.11 veröffentlichten Entscheidung (Az.: VII R 47/10).
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