Gastbeitrag

Wegzugsteuer – Deutscher Gesetzgeber muss nachbessern

Beim Wegzug ins Ausland kann die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft zu einer so genannten Wegzugsteuer führen: Natürliche Personen, die mit mindestens 1% an einer in- oder ausländischen Kapitalgesellschaft beteiligt sind, müssen im Zeitpunkt des Wegzugs den Wertzuwachs seit Erwerb ihrer Beteiligung versteuern. Allerdings gibt es für EU- und für EWR-Länder eine Stundungslösung. Die geschuldete Wegzugsteuer wird zwar festgesetzt, aber bis zu einer tatsächlichen Veräußerung oder bis zu einem Wegzug aus der EU bzw. dem EWR zinslos gestundet.

Lesen Sie den PLATOW Brief jetzt weiter.
Kennenlern-Angebot
1 Monat unverbindlich für 7,99 EUR testen
  • DAS Briefing für den Finanzplatz Deutschland
  • Wissen was die Banken, Vermögensverwalter und Versicherungen bewegt
  • 3x wöchentlich exklusive Nachrichten und Analysen
  • inkl. Immobilien Report mit fundierten News & Analysen zu Aktien und Fonds
  • monatlich kündbar
Zu den Angeboten Log-In für Abonnenten
Abonnieren Anmelden
Zur PLATOW Börse