Während Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die Daten nur anlassbezogen speichern lassen und den Ermittlungsbehörden zur Verfügung stellen will, plant Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich weitergehende Regelungen durchzusetzen, darunter eine sechsmonatige Speicherfrist. Genau das fordert nämlich die entsprechende EU-Richtlinie. Dass bis Ende April eine Einigung erzielt wird, gilt in Regierungskreisen als unwahrscheinlich. Nach Ablauf der Frist könnte die EU-Kommission gerichtliche Schritte einleiten. Allerdings gilt auch die umzusetzende EU-Richtlinie selbst als umstritten und wird derzeit überarbeitet.