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White & Case berät Bundesländer bei EU-Beihilfeverfahren

Die Anwaltssozietät White & Case hat die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein im Beihilfeverfahren der EU gegen die HSH Nordbank sowie bei der geplanten Umstrukturierung der Bank beraten. Federführend tätig waren Partner Volker Land (Corporate/Kapitalmarktrecht, Hamburg) und Counsel Christoph Arhold (Beihilfenrecht, Berlin/Brüssel).

Am Dienstag hatte EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia die Staatshilfen für die HSH Nordbank unter Auflagen genehmigt. Bis 2012 muss die Bank ihre Bilanzsumme auf 79 Mrd. Euro absenken und die Geschäftsfelder Flugzeugfinanzierung und Internationale Immobilien abstoßen. Das Schiffsfinanzierungsgeschäft darf die HSH Nordbank dagegen behalten. Auch der Verkauf von Anteilen der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein stand nicht mehr auf der Forderungsliste der EU. Allerdings muss die Bank künftig eine höhere Kernkapitalquote vorweisen als nach den Regelwerken Basel II und III vorgesehen. Eine Zerschlagung sowie ein von Brüssel erzwungener Eigentümerwechsel bleiben der Bank aber damit erspart. Und da die Reduzierung der Bilanzsumme in weiser Voraussicht bereits angestoßen wurde, dürfte das Brüsseler Urteil HSH Nordbank-Chef Paul Lerbinger nicht vor unlösbare Aufgaben stellen (siehe auch PLATOW Brief v. 21.9.11).

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