Der rund 3,2 Kilometer lange Autobahnabschnitt soll als Teil des so genannten mittleren Rings den Durchgangsverkehr in der Berliner Innenstadt entlasten. Gegen den Ausbau hatten sich mehrere private Kläger sowie der Umweltverband BUND Berlin und das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg gewehrt. Während die privaten Kläger vor allem gegen drohende Lärmbelästigung und aus ihrer Sicht nicht gerechtfertigte Eingriffe in ihr Grundeigentum vorgingen, berief sich das Bezirksamt auf den Schutz seiner Bauleitplanung vor Störungen durch die neue Autobahn. Diese Klage wies das Bundesverwaltungsgericht jedoch mangels Klagebefugnis ab.

Auch die privaten Kläger mussten eine Schlappe hinnehmen. Die Richter sahen keine Anhaltspunkte zur Beanstandung der vom Land Berlin vorgelegten Prognose der Lärm- und Schadstoffbelastungen durch die neue Schnellstraße. Völlig leer gingen die privaten Kläger aber nicht aus, denn das Bundesverwaltungsgericht sah durchaus Nachbesserungsbedarf beim Lärmschutz. Das hierfür vorgelegte Konzept entspreche derzeit nicht den Anforderungen, so die Richter.