White & Case ebnet Weg für Ausbau der Berliner Stadtautobahn
Der Ausbau der Berliner Stadtautobahn A 100 zwischen dem Autobahndreieck Neukölln und dem Treptower Park kann wie geplant realisiert werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 10.10.2012 mehrere Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landes Berlin im Wesentlichen abgewiesen. Ein Team der Sozietät White & Case um Partner Henning Berger (Öffentliches Recht/Regulierte Märkte, Berlin) hat das Land Berlin im Rahmen des Verfahrens begleitet.
Der Ausbau der Berliner Stadtautobahn A 100 zwischen dem Autobahndreieck Neukölln und dem Treptower Park kann wie geplant realisiert werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 10.10.2012 mehrere Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landes Berlin im Wesentlichen abgewiesen. Ein Team der Sozietät White & Case um Partner Henning Berger (Öffentliches Recht/Regulierte Märkte, Berlin) hat das Land Berlin im Rahmen des Verfahrens begleitet.
Der rund 3,2 Kilometer lange Autobahnabschnitt soll als Teil des so genannten mittleren Rings den Durchgangsverkehr in der Berliner Innenstadt entlasten. Gegen den Ausbau hatten sich mehrere private Kläger sowie der Umweltverband BUND Berlin und das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg gewehrt. Während die privaten Kläger vor allem gegen drohende Lärmbelästigung und aus ihrer Sicht nicht gerechtfertigte Eingriffe in ihr Grundeigentum vorgingen, berief sich das Bezirksamt auf den Schutz seiner Bauleitplanung vor Störungen durch die neue Autobahn. Diese Klage wies das Bundesverwaltungsgericht jedoch mangels Klagebefugnis ab.
Auch die privaten Kläger mussten eine Schlappe hinnehmen. Die Richter sahen keine Anhaltspunkte zur Beanstandung der vom Land Berlin vorgelegten Prognose der Lärm- und Schadstoffbelastungen durch die neue Schnellstraße. Völlig leer gingen die privaten Kläger aber nicht aus, denn das Bundesverwaltungsgericht sah durchaus Nachbesserungsbedarf beim Lärmschutz. Das hierfür vorgelegte Konzept entspreche derzeit nicht den Anforderungen, so die Richter.