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Zahlungsklage des Insolvenzverwalters gegen Leo Kirch muss neu verhandelt werden

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 21.6.2010 entschieden, dass die Zahlungsklage des Insolvenzverwalters gegen Kirch und weitere ehemalige Geschäftsführer der Kirch-Gruppe neu verhandelt werden muss (Az.: II ZR 246/08) und damit die Entscheidung des Oberlandesgerichts München bestätigt.

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Dieses hatte als Berufungsgericht das Urteil des Landgerichts München wegen eines irreführenden Hinweises aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen. Der Klage liegen insgesamt über 750 Einzelzahlungen bis zu 2,5 Mio. Euro zugrunde.

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