Dieses hatte als Berufungsgericht das Urteil des Landgerichts München wegen eines irreführenden Hinweises aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen. Der Klage liegen insgesamt über 750 Einzelzahlungen bis zu 2,5 Mio. Euro zugrunde.