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Zeitarbeit rückt mehr denn je auf die politische Agenda

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Die Zeitarbeit steht aktuell verstärkt im Fokus der Öffentlichkeit und der Politik. Insbesondere die Entscheidung des BAG zur Tariffähigkeit der CGZP am 14.12.10 und die bevorstehende vollständige Öffnung des deutschen Arbeitsmarkts für Arbeitnehmer aus den osteuropäischen EU-Beitrittsstaaten ab dem 1.5.11 haben auch in der Politik dafür gesorgt, dass die Zeitarbeit mehr denn je auf die politische Agenda genommen wurde.

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Zeitarbeit hat in der Öffentlichkeit und zum Teil auch in Reihen der Politik ein negatives Image. Dabei ist sie ein wesentliches Mittel, um Arbeitnehmern eine Brücke in den Arbeitsmarkt zu bauen, so Thomas Hey, arbeitsrechtlicher Experte und Partner bei Clifford Chance. Viele Arbeitsverhältnisse, gerade im gewerblichen Bereich, werden heute über ein Zeitarbeitsverhältnis eingeleitet. Dies mag zwar aus Sicht der Gewerkschaften nicht erwünscht sein, führt aber dazu, dass Arbeitgeber, gerade solche, die starre Head Count-Vorgaben haben, sich mit der Einstellungsentscheidung leichter tun. Der Missbrauch des Instruments der Zeitarbeit sei die Ausnahme. Vielmehr hätten die Zeitarbeitsunternehmen ein eigenes wirtschaftliches Interesse, dass die Zeitarbeitsbranche in geordneten Bahnen verläuft.

Darüber hinaus hat auch der Gesetzgeber in jüngster Zeit wichtige Entscheidungen für die Zeitarbeitsbranche getroffen. Nachdem die Bundesregierung im Rahmen des Hartz IV-Kompromisses eine allgemeine Gehaltsuntergrenze für die Zeitarbeitsbranche vereinbart hat, wird es nicht mehr möglich sein, dass Zeitarbeitnehmer aus den neuen EU-Beitrittsstaaten in Deutschland zu Vergütungen nach Tarifverträgen aus ihren Heimatländern arbeiten. Allerdings bleibt abzuwarten, so Hey, ob nicht trotzdem verstärkt Arbeitnehmer aus den EU-Beitrittsstaaten in Deutschland tätig werden. Auch durch die Umsetzung der EU-Zeitarbeitsrichtlinie und zur Verhinderung des Missbrauchs der Zeitarbeit werden weitere Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz erfolgen. Insbesondere soll durch neue Regelungen verhindert werden, dass Unternehmen ihre Arbeitnehmer in andere Gesellschaften ausgliedern und dann zu niedrigeren Gehältern wieder „zurück“ entleihen.

Auch wenn es sicher sinnvoll ist, den Missbrauch der Zeitarbeit durch gesetzliche Regelungen einzudämmen, warnt Hey aber davor, dass eine „Überregulierung“ der Branche durch den Gesetzgeber erfolgt. Zeitarbeit müsse sich für Zeitarbeitsunternehmen und für die Entleiher wirtschaftlich weiter lohnen.

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