Allgemein

Zwei Drittel aller Rechtsanwälte arbeiten auch pro bono

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Zwei von drei deutschen Rechtsanwälten werden in ihrer Berufspraxis in Einzelfällen pro bono tätig, d. h., sie bearbeiten geeignete Mandate bedürftiger Rechtssuchender und gemeinnütziger Organisationen kostenlos, wenn diese keine Möglichkeit zur Finanzierung eines Anwalts haben.

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Die Ergebnisse einer entsprechenden Studie hat das Soldan Institut auf dem „2011 European Pro Bono Forum“ in Berlin vorgestellt. Nach der Studie, für die rund 1 200 Rechtsanwälte befragt wurden, bearbeiten 66% der Rechtsanwälte Mandate pro bono, nur 34% verzichten grundsätzlich auf ein solches gesellschaftliches Engagement. Besonders häufig sind Rechtsanwälte aus kleinen örtlichen Sozietäten und aus internationalen Law Firms in dieser Weise tätig.

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