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Glücksspielstaatsvertrag verstößt gegen europäisches Recht

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Mittwoch das staatliche Monopol auf Glücksspiele und Sportwetten für rechtswidrig erklärt.

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Der deutsche Sonderweg, erklärten die Luxemburger Richter, verstoße gegen die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit der EU (AZ: C-46/08 und weitere). Die Folgen für den milliardenschweren Glücksspielmarkt sind immens. „Ausländische Glücksspiel-Anbieter dürfen jetzt auf dem deutschen Markt auftreten. Abgewanderte Anbieter können wiederkommen“, erläutert Oliver Klöck, Anwalt der Wirtschaftskanzlei Taylor Wessing. Die Aktienkurse von börsennotierten Anbietern wie Tipp24, bwin oder bet-at-home zogen nach dem Urteil auch kräftig an.

„Deutschlandweit laufen mehrere hundert weitere Gerichtsverfahren. Sie alle dürften nun zu Gunsten der privaten Glücksspiel-Anbieter ausgehen“, erwartet Klöck. „Den bisherigen Verboten fehlt jede Grundlage.“ Gleich vier Verwaltungsgerichte – Gießen, Stuttgart, Schleswig-Holstein und Köln – hatten die EU-Richter zur Zulässigkeit des Glücksspielstaatsvertrages befragt. Der EuGH kritisierte jetzt, dass staatliche Glücksspiel-Anbieter intensive Werbekampagnen durchführten, um die Gewinne aus den Lotterien zu maximieren. Zudem sahen die Richter als entscheidend an, dass Automatenspiele nicht dem staatlichen Monopol unterliegen. Dabei wiesen diese ein höheres Suchtpotenzial auf als die vom Glücksspielstaatsvertrag erfassten Spiele.

Die Urteile waren auch von Landesbehörden und Politik mit Spannung erwartet worden. Länder wie Schleswig Holstein und Niedersachsen wollten schon lange aus dem Glücksspielstaatsvertrag aussteigen. Selbst staatliche Spielbanken hielten wenig von der bisherigen Regelung, die ihnen eigene Onlineangebote untersagte. Der aktuelle Glücksspielvertrag war erst im Januar 2008 in Kraft getreten und hatte den früheren Lotteriestaatsvertrag abgelöst, nachdem das Bundesverfassungsgericht die alte Rechtslage für verfassungswidrig erklärt hatte. Nach der aktuellen Entscheidung des EuGH ist nun auch das aktuelle Wettmonopol Makulatur, und das mit sofortiger Wirkung. Klöck: „Es gibt überraschenderweise keinerlei Übergangsfristen“. Im Wettlauf mit nun unregulierten Wettbüros und Internet-Wettanbietern müssen die Bundesländer jetzt eine Regelung finden, die im Einklang mit dem Europarecht steht. Oder sie geben die Monopole auf und ermöglichen staatlich regulierte Lizenzmodelle. „Die funktionieren in Frankreich und Italien bestens“, so der Anwalt.

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