Debt-to-Hybrid-Swaps erleichtern Sanierung für Private Equity
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Mit dem Debt-to-Hybrid-Swap wandeln Banken und andere Gläubiger einen Großteil ihrer nachrangigen und – soweit erforderlich – einen Teil ihrer Senior-Kredite in eine eigenkapitalähnliche Beteiligung um, ohne dass dabei der nachteilige steuerliche Sanierungsgewinn entsteht. Zudem müssen die Gesellschafter durch die neue Struktur keine Anteile abgeben. „Das dürfte in vielen Fällen die Sanierung erleichtern“, bestätigt Markus Rieder, ebenfalls Partner der internationalen Sozietät.
Gerade bei Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten und hoher Schuldenlast ist der Debt-to-Hybrid-Swap dem Debt-to-Equity-Swap häufig überlegen. Der Debt-to-Equity-Swap führt zu einem Sanierungsgewinn, der der Körperschaft- und der Gewerbesteuer unterliegt. Da es sich um einen reinen Buchgewinn handelt, besteht zwar die Möglichkeit, einen Erlass der Steuer zu beantragen. Zahlreiche Kommunen lehnen das jedoch grundsätzlich ab. Besonders deutlich zeigte sich das zuletzt bei der Sanierung von Karstadt. Insolvenzverwalter Klaus-Hubert Görg musste lange mit den Kommunen verhandeln, um jede einzelne zum Steuererlass zu bewegen.
Hinzu kommt, dass Gesellschafter, auch wenn ihre Unternehmensbeteiligung rechnerisch wertlos ist, häufig nicht bereit sind, die gesellschaftsrechtliche Kontrolle abzugeben. Ein sorgfältig strukturierter Debt-to-Hybrid-Swap erlaubt es, dass sich Gläubiger am Eigenkapital wirtschaftlich beteiligen, ohne dass die Gesellschafter ihre Stellung teilweise oder gar vollständig einbüßen. Das macht dieses Instrument auch für Private Equity-Investoren attraktiv, erklärt Carli: „Mit dem Debt-to-Hybrid-Swap gewinnen sie Planbarkeit, Transaktionssicherheit und vor allem Schnelligkeit für eine erfolgreiche Sanierung.“
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