ELTIF-Reform – Damit endlich die Kleinanleger-Milliarden fließen
Der Erfolg der ELTIF-Idee hält sich bis heute also in engen Grenzen; böse Zungen sprechen gleich von einem „Rohrkrepierer“. Dabei wäre der erklärte Sinn der Sache, nämlich die Ressourcen von vielen Mio. Privatanlegern für Investitionen in KMUs, Infrastrukturprojekte, Digitalisierung und grüne Transformation der europäischen Wirtschaft zu mobilisieren, eigentlich wichtiger denn je. Dass die 2021 im Rahmen der Pläne zur Kapitalmarktunion angeschobene ELTIF-Reform mit der Einigung der Verhandlungsführer von EU-Parlament und -Rat gerade die entscheidende Hürde genommen hat, ist insofern sicher eine gute Nachricht. Dabei geht es um abgesenkte Hürden etwa bei der Mindestanlagesumme (bisher 10 000 Euro) und liquidem Anlagevermögen (bisher 100 000 Euro). Außerdem sollen breitere Investmentstrategien und zusätzliche Assetklassen, etwa Immobilien, zugelassen werden. „Das wäre definitiv ein Fortschritt, denn bisher lässt sich bei Sachwertinvestitionen mit ELTIF-Produkten aus Volumengründen faktisch nur eine eingeschränkte Diversifizierung abbilden“, sagte uns Christian Hillebrand, Partner der Berliner Fondsrechtskanzlei Orbit.
Außerdem soll stärker zwischen Produkten für professionelle Investoren und solchen für Kleinanleger unterschieden werden. Eine solche Trennung hält auch Hillebrand für „definitiv sinnvoll, denn bisher passten die ELTIF-Regeln für beide Kategorien nicht wirklich.“ Die Zustimmung der EU-Parlamentarier gilt als Formsache, Ende 2023 soll die Reform dann greifen.