Fondshäuser beugen sich ESMA-Sprech

Die EU-Wertpapieraufsicht ESMA schaut der Fondsbranche auf die Finger: Sie gibt vor, wie die Investmenthäuser ihre nachhaltigen Fonds nennen dürfen. Je nach Begriff fallen die Fonds in die Kategorien „Umwelt“, „Soziales“, „Wirkung“, „Transformation“ oder „Nachhaltigkeit“. Für jede Kategorie greifen Mindestkriterien. Damit reagieren die EU-Regelsetzer auf die Warnung vor „Greenwashing“, womit übertriebene oder irreführende Angaben zur Nachhaltigkeit gemeint sind. Die Leitlinien sind ab morgen (21.5.) verbindlich.
Die Folgen sind grotesk: Einige Häuser streichen in etlichen Fonds den Begriff „nachhaltig“ und fügen „ESG“ ein. In Deutschland fallen damit vor allem die Deka-Gruppe und Union Investment auf. „ESG“ steht für Umwelt, Soziales und Unternehmensführung und wird gemeinhin als Synonym für „nachhaltig“ verwendet. Im Sprech der ESMA gilt das nicht: Sie packt „ESG“ in die Kategorie „Umwelt“. Diese Kategorie ist weniger streng.
Prompt folgt Kritik: Die Anbieter finden andere Worte, „weil die Inhalte nicht hielten, was sie versprachen“, schreiben das Verbraucherportal Finanztip und der Rechercheverein Correctiv. Deka und Union halten dagegen, sie würden die Vorgaben für „nachhaltig“ sogar schärfer auslegen, so dass die ESMA-Vorgaben für sie in Wahrheit schwer erreichbar seien. Tatsächlich lassen die Leitlinien Spielraum für die Berechnung bestimmter Schwellenwerte.
ETF-Schmieden wie Blackrock („iShares“) und DWS („Xtrackers“) streichen derweil das Wort „ESG“. Die ETFs tragen stattdessen nur noch das Wort „screened“ („gefiltert“). Dieser Begriff ist in den ESMA-Leitlinien nicht enthalten – ungefiltert.