Asset Management

Generali Leben-Verkauf ist für BaFin kein Selbstläufer

Die Katze ist aus dem Sack. Wie von uns vermutet (s. PLATOW v. 2.7.), ging jetzt alles ganz schnell über die Bühne. Generali verkauft 89,9% der Anteile seiner Lebensversicherungs-Sparte (LV) an den Neu-Isenburger LV-Bestandsmanager Viridium, das zur Londoner Private Equity Gesellschaft Cinven (80%) und zum deutschen Rückversicherer Hannover Re (20%) gehört. Deutschlands zweitgrößter Erstversicherer – er wird es auch nach dem Verkauf bleiben – wird einen Anteil von 10,1% an der Generali Leben und einen Sitz im AR behalten. Zudem erhält Generali die Möglichkeit, eine Minderheitsbeteiligung an Viridium zu erwerben. Wie wir hören, ist von bis zu 10% die Rede. Ein Due-Diligence-Prozesses soll endgültig darüber entscheiden.

Lange wurde über die nächsten Schritte des seit Herbst 2017 bekannten Run-Offs spekuliert. Angeheizt wurde die Thematik zusätzlich durch die öffentliche Diskussion über den Sinn und Nutzen von LV-Verkäufen durch eine Industrie, die zurzeit viel Gegenwind hat. Zuletzt ist sogar der Druck der Medien und Verbraucherschützer auf Giovanni Liverani gestiegen. Dem Generali Deutschland-Chef wiederum waren im gesamten Verhandlungsprozess die Hände gebunden, weil auch Group-Chef Philippe Donnet stets mitzureden hatte. Das allerletzte Wort hat aber jetzt die Finanzaufsicht BaFin. Keine Stunde nach Veröffentlichung der Pressemeldung durch Generali am Donnerstagmorgen kam postwendend eine Stellungnahme der BaFin. Und das ist ein Novum.

In der Regel äußert sich die Aufsicht nicht zu einzelnen Unternehmen. Dass sie das jetzt getan habe, begründet die Behörde auch mit Hinweis auf das beträchtliche Volumen von 4 Mio. LV-Policen. Alle Firmen, die bis dato verkauft haben, bringen es zusammen auf gerade mal knapp 1,6 Mio. Verträge. Im Übrigen sei der Verkauf der Leben-Sparte „kein Selbstläufer“, betonte uns gegenüber die BaFin. Schon bei den bisherigen fünf LV-Verkäufen wie etwa von Arag, Basler oder Heidelberger habe die Aufsichtsbehörde teils strenge Absicherungsmaßnahmen nachgefordert. Sogar ein Verbot des Verkaufs sei durchaus noch möglich. Das Inhaber-
kontrollverfahren startet erst mit der vollständigen Einreichung der Unterlagen und kann bis zu vier Monate dauern.

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