Kurz und kompakt – Das passierte noch im Oktober 2021
+++ Mit einem jüngst veröffentlichten Urteil vom 17.3.21 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass der Schadensersatzanspruch, der einem Kommanditisten einer gewerblich tätigen Fonds-KG wegen fehlerhafter Angaben im Beteiligungsprospekt zusteht, steuerpflichtig ist (Az. IV R 20/18). Damit folgt der BFH seiner gewohnten Auffassung, wonach zu den gewerblichen Einkünften des Gesellschafters einer Personengesellschaft alle Einnahmen und Ausgaben gehören, die aufgrund der Beteiligung an der Gesellschaft entstehen. Erhält danach der Gesellschafter Schadenersatz, so muss dieser als Sonderbetriebseinnahme bei den gewerblichen Einkünften erfasst werden, wenn das schadensstiftende Ereignis mit der Stellung des Gesellschafters als Mitunternehmen zusammenhängt. Auch Ansprüche aus zivilrechtlicher Prospekthaftung, die dem Mitunternehmer einer KG gegen einen Vermittler oder Berater zustehen, weil unzureichende Informationen über eine eingegangene Beteiligung erteilt wurden, unterliegen laut BFH der Besteuerung. Dies gilt nicht nur für den Schadensersatz aus der Prospekthaftung selbst, sondern auch für den Zinsanspruch, den der Kläger für die Dauer seines zivilgerichtlichen Schadensersatzprozesses erstritten hat.
+++ Laut “Whistleblowing Report 2021”, einer internationalen Studie der Fachhochschule Graubünden in Kooperation mit der EQS Group, erfüllt nur jedes siebte Unternehmen in Deutschland bereits alle Anforderungen der EU-Whistleblower-Richtlinie, die am 17.12.21 in Kraft tritt. Immerhin: Knapp Dreiviertel der Unternehmen mit mehr als 249 Mitarbeitenden verfügt über eine Meldestelle als Instrument zu Prävention und Aufdeckung von Missständen und erfüllt damit eine der zentralen Anforderungen der neuen Richtlinie. Bei den kleinen und mittleren Unternehmen (20 bis 249 Mitarbeitende) liegt der Anteil mit 43,7% zwar noch deutlich darunter, allerdings gelten die neuen Bestimmungen für die meisten von ihnen (ab 50 Mitarbeitende) auch erst in zwei Jahren. Wie wichtig ein solches Meldesystem ist, zeige sich daran, dass im vergangenen Jahr 37,1% der deutschen Unternehmen von illegalem und unethischem Verhalten betroffen waren, so Studienleiter Christian Hauser, Professor an der Fachhochschule Graubünden. Gut ein Viertel davon beziffert den entstandenen Schaden mit mehr als 100.000 Euro. Dank eines etablierten Meldesystems konnten aber 40% der befragten Unternehmen mehr als 80% des entstandenen Schadens aufdecken. Für Studienleiter Hauser ein klares Signal an alle Unternehmen, die bei der Umsetzung der EU-Richtlinie noch hinterherhinken. “Die Unternehmen sollten nun die verbleibende Zeit nutzen, um ein effizientes Meldesystem einzuführen, das ihre Prozesse und Kultur stärkt.” Mehr zur Studie lesen Sie hier.
+++ Nachhaltige Investments liegen im Trend. Auch Credit Suisse und der Private-Equity-Investor Blackrock gehen hier mit und kooperieren im Bereich Impact Investing. Mit dem “Health and Wellbeing Fund” lancieren sie das erste in einer geplanten Reihe von Anlageprodukten im Private-Wealth-Segment, die attraktive Renditen auf das investierte Kapital mit einem positiven Beitrag zur Gesellschaft zusammenbringen sollen. Der Health and Wellbeing Fund ermöglicht dabei eine Vielzahl von Anlagemöglichkeiten in den vier Teilbereichen “körperliche Gesundheit und Wohlergehen”, “psychische Gesundheit und Entwicklung”, “Ernährung und Ressourcen” und “finanzielle Gesundheit”. Damit stünde der Fonds laut Credit Suisse zum einen in Einklang mit den von dem Bankhaus identifizierten Supertrends “Werte der Millenials”, “besorgte Gesellschaften” und “Silver Economy”, zum anderen passe er aber auch zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen.