Managementbeteiligungen: BFH setzt klare Grenzen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seiner kürzlich veröffent-lichten Entscheidung vom 4. Oktober 2016 (IX R 43/15) bestätigt, dass Einkünfte aus Managementbeteiligungen grundsätzlich nicht als Arbeitslohn zu besteuern sind. Damit folgte der 9. Senat einer Entscheidung des Finanzgerichts Köln vom 20. Mai 2015 (3 K 3253/11, DStZ 2016, 220). Barbara Koch-Schulte, Partnerin bei P+P Pöllath + Partners in München, klärt über die Bedeutung des Urteils für die gängige Praxis auf.
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