Mitarbeiterbeteiligungen rücken in den Fokus der Finanzämter
"Beim „Steuerfrühstück“ der Kanzlei Linklaters (vormals Haarmann) machte Partner Michael Ehret unter Hinweis auf ein BFH-Urteil v. 5.11.2013, VIII R 20/11 auf ein Problem aufmerksam, mit dem es derzeit viele Unternehmen zu tun bekommen, die mit ihren Führungskräften zu deren Incentivierung Mitarbeiter- bzw. Managementbeteiligungen vereinbart haben. Besonders in Private Equity-Strukturen würden solche Programme „gefahren“, sagte Ehret, und es gäbe derzeit kaum noch Betriebsprüfungen, bei denen die steuerliche Behandlung solcher Beteiligungen nicht zum Thema werde.
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Beim „Steuerfrühstück“ der Kanzlei Linklaters (vormals Haarmann) machte Partner Michael Ehret unter Hinweis auf ein BFH-Urteil v. 5.11.2013, VIII R 20/11 auf ein Problem aufmerksam, mit dem es derzeit viele Unternehmen zu tun bekommen, die mit ihren Führungskräften zu deren Incentivierung Mitarbeiter- bzw. Managementbeteiligungen vereinbart haben. Besonders in Private Equity-Strukturen würden solche Programme „gefahren“, sagte Ehret, und es gäbe derzeit kaum noch Betriebsprüfungen, bei denen die steuerliche Behandlung solcher Beteiligungen nicht zum Thema werde.
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