Asset Management

So geht es weiter – AIFM-Steueranpassungsgesetz im Vermittlungsausschuss

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Nach Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat tritt zum 22. Juli das AIFM-Umsetzungsgesetz in Kraft. Für die Regulierung von Investmentfonds gilt von da an das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), das Investmentgesetz wird aufgehoben. Keine Zustimmung gab es von der Länderkammer allerdings für die entsprechenden steuerlichen Regelungen, das AIFM-Steueranpassungsgesetz. Vielmehr wird sich damit am 26. Juni der Vermittlungsausschuss befassen.

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Gerungen wird u. a. noch um die steuerliche Transparenz der Fonds sowie um die Forderung nach einer Pauschalbesteuerung. „Die Länder sorgen sich um Steuerausfälle“, erläutert Hans Stamm, Partner der Kanzlei Dechert in München. „Deshalb soll mit der Pauschalbesteuerung vermieden werden, dass über ausländische Fondsvehikel, die als Kapitalgesellschaft ausgestaltet sind, Erträge thesauriert werden.“ Gefordert wird daher, pauschal 70% der jährlichen Wertsteigerung eines Fondsanteils für die Besteuerung anzusetzen, mindestens aber jährlich 6% des jüngsten Anteilswerts.

„In Zeiten niedrig verzinslicher Kapitalanlagen sind institutionelle Investoren allerdings zwingend auf laufende Ausschüttungen angewiesen“, so Stamm. Eine pauschale Bemessungsgrundlage von 6% verkenne zudem die Lage am Kapitalmarkt, in der Fonds selbst bei vollständiger Ertragsausschüttung teilweise kaum laufende Renditen abwerfen. „Um den Fondsstandort Deutschland nicht weiter zu schwächen, bleibt daher zu hoffen, dass die pauschale Bemessungsgrundlage nicht kommt.“

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