Wie der Zuordnungsansatz die Nachhaltigkeit erleichtert
Die BaFin hat ein Merkblatt zum Zuordnungsansatz veröffentlicht. Die Anwendung ist freiwillig, aber sinnvoll. Die Aufsicht gewährt die Möglichkeit, den Zuordnungsansatz mit den produktbezogenen Informationspflichten gemäß Art. 8 bis 11 EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) zu kombinieren.
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