Abberufung von UniCredit-Vertreter Thomas Heidel ist rechtskräftig
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2007 hatten Minderheitsaktionäre der UniCredit (damals noch Bayerische Hypo- und Vereinsbank) die Bestellung Heidels als besonderen Vertreter durchgesetzt. In dieser Funktion erhob Heidel im Februar 2008 im Namen der UniCredit Klage gegen die italienische Muttergesellschaft auf Rückgabe der Bank Austria bzw. auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 13,9 Mrd. Euro. Nachdem der Squeeze-out im September 2008 wirksam wurde, wurde Heidel von der HV der UniCredit wieder abberufen, wogegen dieser Anfechtungsklage erhob. Heidel begründete seinen Schritt u. a. damit, dass die italienische Muttergesellschaft als Alleinaktionärin bei der Beschlussfassung nicht stimmberechtigt gewesen sei. Vor dem Landgericht München hatte Heidel noch Erfolg, in den nachfolgenden Instanzen zog er dagegen den Kürzeren. Mit der Beschlussfassung des BGH (Az.: II ZR 58/10) ist die Abberufung Heidels nunmehr rechtskräftig. In einem weiteren, noch anhängigen Verfahren beschäftigt sich der BGH zudem mit der Frage, ob Heidel überhaupt jemals wirksam zum besonderen Vertreter bestellt worden war.
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