Banken

BaFin zeigt sich als Anwalt der Sparkassen und Genossenschaften

BaFin-Präsident Mark Branson verspricht kleinen Geldhäusern eine Entschlackung europäischer ESG-Berichtspflichten. Die Charmeoffensive kommt der neuen Bundesregierung entgegen.

Jan Schrader,
Logo der Aufsichtsbehörde BaFin
Logo der Aufsichtsbehörde BaFin © AdobeStock

BaFin-Präsident Mark Branson klingt zuweilen wie ein Politiker. „Weniger Komplexität und mehr Proportionalität“, so sein Credo, mit dem er für eine Entschärfung von ESG-Berichtspflichten für weniger bedeutsame Institute wirbt. „Den Kampf gegen den Klimawandel werden wir nicht mit Berichten von Kleinbanken gewinnen“, sagte er vor Journalisten am Mittwoch.

Dabei geht die deutsche Finanzaufsicht scheinbar in Opposition zur European Banking Authority (EBA). Die Leitlinien zum Management von ESG-Risiken (EBA/GL/2025/01) werde die BaFin für die kleineren Geldhäuser, darunter Sparkassen und Genossenschaften, nur teilweise umsetzen.

Zwar müssen auch kleine Adressen ESG-Risiken analysieren, doch die detailierten Vorgaben der EBA will die BaFin nur auf größere Banken anwenden, wie Branson ankündigt. Schon muss er sich die Frage anhören, ob die BaFin als Gorilla unter nationalen Aufsehern in Europa einen Präzedenzfall schafft, der andere Aufseher zum Aufstand ermuntern könnte.

Ein Gorilla sei ein friedliches Wesen und eine Ablehnung von Regeln keineswegs ein Affront, entgegnet der BaFin-Chefaufseher wortgewandt. Tatsächlich sind Leitlinien und das Frage-und-Antwort-Format der europäischen Regulierer unverbindlich. Nationale Behörden dürfen abweichen, sofern sie Gründe nennen („Comply or Explain“).

So setzten deutsche Finanzaufseher der Vergangenheit manche Regeln nicht um, zum Beispiel Berichtspflichten zu Folgen der Coronakrise, Regeln zur Eignungsprüfung von Vorständen sowie zur Governance, wie eine Übersicht der EBA zeigt. Auch die Aufseher in Frankreich, Spanien, Ungarn, Belgien und Polen und anderswo fielen im Laufe der Jahre mit Ablehnungen auf.

Nur wenige Länder wie Italien und Irland befolgen sämtliche Leitlinien der EBA, und zum Teil auch nur zeitverzögert. Andere Regulierungsbehörden wie für Wertpapiere (ESMA) und für Versicherer (EIOPA) kennen ebenfalls Widerspruch. Gelegentlicher Dissens sei normal, beschwichtigt Branson, denn der europäische Gesetzgeber überlasse den Regelsetzern politisch umstrittene Details.

Ungewöhnlich ist aber, die Ablehnung öffentlich hervorzuheben. Die BaFin rennt damit nicht nur in der Kreditwirtschaft, sondern vermutlich auch in Brüssel und Berlin offene Türen ein. Die EU-Kommission will mit dem Omnibus-Paket die Regulierungslast mindern.

Die neue Bundesregierung wiederum verspricht im Koalitionsvertrag, die Belange kleiner Geldhäuser „konsequent“ zu berücksichtigen. Eine europäischen Einlagensicherung (Edis) jedoch, ein rotes Tuch für Sparkassen und Genossenschaften, lehnen die Koalitionäre nicht mehr vollständig ab. Umso wichtiger ist es für die Regierung, nicht als Feind kleiner Geldhäuser zu erscheinen.

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