Banken

Baker & McKenzie vertritt Wertpapieremittentin vor BGH

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Die Wirtschaftskanzlei Baker & McKenzie hat vor dem Bundesgerichtshof (BGH) die Wertpapieremittentin Portfolio GREEN German CMBS vertreten.

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In dem Rechtsstreit ging es um die Frage, ob Darlehensforderungen und die sie besichernden Grundschulden im Rahmen einer Verbriefung auch an Nicht-Banken übertragen werden dürfen. Namentlich mit der juristischen Vertretung beauftragt waren die Partner Mathias Wittinghofer (Litigation) und Matthias Eggert (Banking & Finance, beide Frankfurt). Die Vertretung beim BGH übernahm Matthias Siegmann.

Mit Urteil vom 19.4.11 hat der BGH entschieden, dass Darlehensforderungen und die sie besichernden Grundschulden an eine Nicht-Bank übertragen werden können, auch dann, wenn der Erwerber nicht in die sog. Sicherungszweckabrede eingetreten ist. Das ist entscheidend für die Verbriefung solcher Forderungen im Rahmen von ABS-Strukturen. Im konkreten Fall hatte ein Darlehensnehmer argumentiert, die Unübertragbarkeit ergebe sich aus einer früheren Entscheidung des BGH, so dass er trotz Übertragung seiner Darlehensverbindlichkeit an eine Zweckgesellschaft nicht zur Zahlung verpflichtet sei. Das verbriefte Darlehensportfolio, aus dem sich die Wertpapiere der Portfolio GREEN German CMBS als Emittentin speisen, hat einen Wert von rd. 500 Mio. Euro.

Baker & McKenzie berät in mehreren Fällen Banken und Finanzdienstleister in Verfahren vor staatlichen Gerichten und internationalen Schiedsgerichten – aktuell eine deutsche Landesbank in einem Rechtstreit um die Wirksamkeit von sog. CDO-Swaps im Wert von 300 Mio. Euro. Bereits abgeschlossen ist das Mandat, in dem Baker & McKenzie die tschechische Bank CSOB vor einem Schiedsgericht gegen Forderungen der tschechischen Republik auf Rückzahlung von Beihilfen in Höhe von 1,7 Mrd. US-Dollar verteidigt hatte.

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