Banken

Banken wenden sich neuen Verbriefungslösungen zu

Während Investoren von traditionellen Bankfinanzierungen immer mehr Abstand nehmen, stehen Banken vor der Herausforderung, ihre Aktiva möglichst effizient und ohne großen Aufwand zur Liquiditätsbeschaffung einzusetzen. In einer Marktphase, in der die Verbriefung zwar als strategisch wichtig gilt, es aber keine Nachfrage von Investorenseite gibt, sind Alternativen gefragt. Doch die sind rar gesät, weiß Ulf Kreppel, Partner bei White & Case.

Auf Grund ihres Ratings ist z. B. die unbesicherte Finanzierung für viele Banken mittlerweile wirtschaftlich unattraktiv. Zudem fragen Investoren vermehrt nach Besicherung. Die Finanzierung über den Pfandbrief wiederum ist ausgereizt. Gleichzeitig verfügen Banken über substanzielle Aktiva wie z. B. Projektfinanzierungsdarlehen, die sich wegen ihrer soliden Kreditqualität als Grundlage für Finanzierungen eignen. Somit macht sich die deutsche Kreditwirtschaft seit einiger Zeit auf die Suche nach alternativen Finanzierungsstrukturen. Gefragt sind insbesondere solche, bei denen die Liquiditätsbeschaffung im Vordergrund steht, gleichzeitig aber eine endgültige Vermögensübertragung vermieden wird und der damit verbundene juristische Aufwand möglichst gering bleibt.

Refinanzierungsregister ist ein gutes Instrument

Ein Mittel der Liquiditätsbeschaffung ist die Veräußerung von Vermögenswerten der Bank, und zwar entweder als Verkauf oder durch Unterbeteiligung. Letzteres bietet sich vor allem dann an, wenn der Übertragung rechtliche oder wirtschaftliche Hindernisse entgegenstehen, wie etwa Abtretungsausschlüsse oder hohe Kosten, birgt jedoch das Risiko für den Erwerber, dass dieser bei Insolvenz der Bank keine Verfügungsmacht über die Vermögensgegenstände erhält. Dies kann durch den Einsatz des 2005 eingeführten Refinanzierungsregisters vermieden werden. Parallel zum Pfandbriefregister können Kreditinstitute das Refinanzierungsregister dazu nutzen, ohne rechtliche Übertragung des Vermögensgegenstandes hieran einen insolvenzfesten Aussonderungsanspruch zugunsten des finanzierenden Erwerbers zu begründen. Hierzu werden der Vermögensgegenstand und der Berechtigte in ein von der Bank geführtes Register eingetragen – kostensparend und unter Wahrung des Bankgeheimnisses. Nach überwiegender Meinung kann das Refinanzierungsregister nicht nur bei Verkäufen, sondern auch bei besicherten Finanzierungen eingesetzt werden.

Der Vorteil des Refinanzierungsregisters liegt auf der Hand: Der Vermögensgegenstand bleibt zunächst „im Haus der Bank“. Die rechtliche Übertragung und der damit verbundene strukturelle und finanzielle Aufwand werden vermieden. Lediglich im Insolvenzfall „verlässt“ der Vermögensgegenstand die Bank. Da das Refinanzierungsregister nicht auf bestimmte Vermögensgegenstände beschränkt ist, können grundsätzlich alle Vermögenswerte der Bank als Sicherungsinstrument eingesetzt werden, sofern die Übertragung von den Parteien nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Ein wesentlicher Nachteil ist jedoch der sehr eingeschränkte Kreis derjenigen, die in das Register eingetragen werden können: Lediglich Zweckgesellschaften und Banken, die als Finanzierungsmittler handeln, können begünstigt werden. Innovative Strukturen sind hier gefragt.

Besicherte Anleihen

Die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten des Refinanzierungsregisters werden von Banken derzeit unter dem Stichwort „Structured Covered Bond“ untersucht. Als Alternative gelten besicherte Anleiheprogramme sowie SPV-Strukturen. Besicherte Anleihen zeichnen sich dadurch aus, dass eine Sicherheit an den Vermögensgegenständen zugunsten der finanzierenden Partei bestellt wird. Nach deutschem Recht stehen hierbei die Verpfändung sowie die Sicherungsabtretung zur Verfügung. Wesentlicher Nachteil der Verpfändung ist das Erfordernis der Anzeige an den Schuldner. Die Sicherungsabtretung dagegen bedarf keiner Anzeige an den Schuldner, birgt aber den Nachteil, dass in der Insolvenz des Sicherungsgebers der Insolvenzverwalter die Sicherheiten einziehen und hierfür vom Begünstigten einen Verfahrensbeitrag in Höhe von mindestens 9% des Einziehungserlöses verlangen darf. Letzteres wird in der Praxis zumeist durch eine entsprechend niedrigere Finanzierungsrate bzw. eine erhöhte Übersicherungsquote kompensiert. Ersteres ist vielen Investoren ein Dorn im Auge, da die Verwertung der Sicherungsgegenstände in der Hand des Insolvenzverwalters liegt. Bei SPV-Strukturen, die mit und ohne Refinanzierungsregister aufgesetzt werden können, wird die Fungibilität der Bankaktiva dadurch erreicht, dass diese an eine Zweckgesellschaft übertragen werden und die von der Zweckgesellschaft emittierten Schuldverschreibungen von der Bank erworben und dann als Sicherheit für Finanzierungen eingesetzt werden.

Große Flexibilität

Der große Vorteil der Finanzierung sowohl über das Refinanzierungsregister als auch mit besicherten Anleihen ist die enorme Flexibilität, die der Bank gegeben wird. Die Finanzierung kann in beiden Fällen so strukturiert werden, dass die Bank die Kontrolle über die Vermögenswerte behält und in der Lage ist, Vermögenswerte auszutauschen oder das Finanzierungsvolumen im vertraglich vereinbarten Rahmen nach Bedarf zu erhöhen oder herunterzufahren. Dies ist bei der traditionellen Verbriefung nicht oder nur mit erhöhtem Aufwand möglich.

Die Refinanzierung durch Verbriefung bleibt also für die Banken interessant. Statt traditioneller Verbriefungsformen wird der Markt alternative Formen hervorbringen, insbesondere Structured Covered Bonds und besicherte Bankanleihen.

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