Bekommt Solaris das ADAC-Kreditkarten-Drama endlich in den Griff?
Mit der Übernahme des ADAC-Kreditkartengeschäfts hat sich Solaris viel Ärger eingehandelt. Zuletzt klagten auch noch Verbraucherschützer gegen das Fintech. Doch es gibt einen Lichtblick.

Das hat Solaris gerade noch gefehlt. Die BaFin hat dem Berliner Fintech ein Bußgeld von insgesamt 500.000 Euro aufgebrummt. Solaris hatte von Januar 2022 bis März 2024 mehrfach die Obergrenze für Großkredite überschritten und damit gegen die Anforderungen der europäischen Kapitaladäquanzverordnung (CRR) verstoßen, wie die Aufsichtsbehörde mitteilt. Dabei hat Solaris noch immer alle Hände voll damit zu tun, die Probleme um das übernommene ADAC-Kreditkarten-Portfolio, das dem Fintech bislang kein Glück gebracht hat, aufzuarbeiten.
Nach einer Serie massiver Cyberattacken auf ADAC-Kreditkarten Anfang des Jahres hat Solaris das als betrugsanfällig geltende mTAN-Verfahren zur Kunden-Registrierung über das Smartphone abgeschaltet. Künftig soll die Freischaltung über einen per Post zugesandten QR-Code erfolgen. Hintergrund der Umstellung ist offensichtlich auch eine Klage gegen Solaris, die jüngst von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg eingereicht wurde. Darin fordern die Verbraucherschützer die Bank auf, es zu unterlassen, Rückforderungen wegen eines Kartenmissbrauchs gegenüber einem Kunden zu stellen.
Dem Vernehmen nach geht es bei den Phishing-Angriffen um mehrere hundert Fälle, bei denen die Diebe erfolgreich waren. Solaris ist davon betroffen, weil das Fintech im Jahr 2024 das Kreditkarten-Portfolio von der Landesbank Berlin (LBB) übernommen hatte. Bei Solaris saßen zwischenzeitlich 160 Mitarbeiter an der Bearbeitung der Fälle, der ADAC richtete gar eine eigene Taskforce ein, um dem Berliner Start-up zu helfen. Mittlerweile habe sich das Betrugsniveau wieder auf einem für Banken üblichen Level eingependelt, heißt es von Solaris. Geklärt sind all die Fälle aber offenbar nicht, wie die aktuelle Klage nun zeigt.
Konkret geht es dabei um einen Fall, bei dem Solaris laut der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg einen vierstelligen Betrag von einem Kunden zurückgefordert hatte, weil dieser angeblich grob fahrlässig gehandelt habe. Die Stuttgarter Verbraucherschützer wollen der Bank das verbieten und klagen auf Unterlassung. „Wenn eine Bank behauptet, der Kunde sei grob fahrlässig gewesen, dann muss sie das auch beweisen”, sagt Niels Nauhauser. Ihm zufolge sei das nicht der Fall gewesen. Nauhauser geht es allerdings nicht nur um den Einzelfall, sondern „um das grundsätzliche Verhalten der Bank“, sagt der Verbraucherschützer und Buchautor. Auch mehrere Anwälte haben offenbar wegen ähnlicher Probleme geklagt. Solaris teilte auf Anfrage mit, dass die Klage noch nicht zugestellt sei und man sich nicht zu Einzelfällen äußere. Der ADAC reagierte auf unsere Anfrage nicht.