Banken

BGH spricht Machtwort zu „Spread Ladder Swaps“

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„Verzockt ...“ möchte man den Ausgang des Rechtsstreits der Deutschen Bank mit dem hessischen Mittelständler Ille zusammenfassen. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 22.3.11 (Az.: XI ZR 33/10) zum „CMS Spread-Ladder-Swap“, einem hochkomplexen Finanzderivat des deutschen Marktführers, sorgt für Furore.

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Das Urteil könnte vielen geschädigten Bankkunden, insbesondere Mittelständlern und Kommunen, Hoffnung machen, meint Julia Meyer, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht bei Field Fisher Waterhouse in Hamburg: Denn der BGH stellt hinsichtlich der Risikodarstellung des Produkts hohe Anforderungen an die erforderliche Aufklärung der Kunden. Diese müsse gewährleisten, dass der Kunde im Hinblick auf das Risiko im Wesentlichen den gleichen Kenntnis- und Wissensstand hat wie die ihn beratende Bank, sonst sei ihm eine eigenverantwortliche Entscheidung nicht möglich. Diesen Anforderungen sei die Bank bereits deshalb nicht nachgekommen, weil sie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht auf den negativen Marktwert des Vertrags in Höhe von ca. 4% der Bezugssumme hingewiesen habe. „Ein negativer Marktwert dürfte grundsätzlich wohl den meisten Bankprodukten innewohnen. Anerkanntermaßen sind Banken auch nicht verpflichtet, ihre Erträge aus einzelnen Produkten offenzulegen“, so Meyer. Die Lage sei hier jedoch besonders: Die Bank hat die ihr aus dem Swap erwachsenden Risiken direkt nach Vertragsschluss durch Hedging weitergegeben, und damit das Risiko gewinnbringend verkauft, das der Kunde auf Grund ihrer eigenen Beratungsleistung übernommen hatte. Jedenfalls der Hinweis auf ein „theoretisch unbegrenztes“ Risiko, so der BGH, werde der Situation nicht gerecht, dass das für den Kunden nach oben nicht begrenzte Verlustrisiko abhängig von der Entwicklung des „Spreads“ existenzbedrohend sein kann, während die Bank – neben den Hedge-Geschäften – durch die Struktur des Produkts ihr Risiko kappte.

„Erst nach einer detaillierten Analyse des derzeit noch nicht schriftlich vorliegenden Urteils werden sich allerdings die Auswirkungen auf ähnliche Konstellationen konkret abschätzen lassen“, meint die Fachanwältin. Auf Grund hochkomplexer Swapgeschäfte insbesondere mit Mittelständlern und Kommunen sind aktuell u. a. noch gegenüber der West LB, der Hypo-Vereinsbank und der Commerzbank Verfahren anhängig.

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