Gastbeitrag
Brexit – „Drittlandstatus“ bringt Änderungen bei der Umsatzsteuer
Während sich die Politik noch um die konkrete Ausgestaltung des EU-Austritts Großbritanniens streitet, bereiten sich die Unternehmen längst auf den Tag X vor. Denn zumindest aus steuerlicher Sicht haben Firmenlenker einige Vorgaben an der Hand, wie sie mit ihren britischen Geschäftspartnern künftig umzugehen haben. Durch den Brexit wird Großbritannien aus umsatzsteuerlicher Sicht zum „Drittlandsgebiet“.
Lesen Sie den PLATOW Brief jetzt weiter.
Kennenlern-Angebot
1 Monat unverbindlich für 7,99 EUR testen
- DAS Briefing für den Finanzplatz Deutschland
- Wissen was die Banken, Vermögensverwalter und Versicherungen bewegt
- 3x wöchentlich exklusive Nachrichten und Analysen
- inkl. Immobilien Report mit fundierten News & Analysen zu Aktien und Fonds
- monatlich kündbar