Banken

Bundesfinanzhof wendet sich an EuGH

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Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob Banken und andere Vermögensverwalter, die für einzelne Anleger Wertpapiervermögen verwalten („individuelle Portfolioverwaltung“), mit diesen Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen (Az.: V R 9/10).

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Die Finanzverwaltung bejaht dies, so dass der Portfolioverwalter seine Leistung gegenüber dem Anleger mit dem Regelsteuersatz von 19 % zu versteuern hat. Der BFH ist demgegenüber in einem Einzelfall von der Steuerfreiheit derartiger Leistungen ausgegangen.

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