Die Pflichten der Banken und Sparkassen im regulierten Bereich des Kapitalmarktes sollen auch auf Anbieter in diesem Marktsegment ausgedehnt werden, um Missständen entgegenzuwirken. Dazu zählt z. B., dass die Anforderungen für das öffentliche Angebot von Vermögensanlagen verschärft werden sollen. Und auch für die Verkäufer selbst sollen künftig strengere Kriterien gelten. Um eine gewerbliche Erlaubnis zu erhalten, soll ein Sachkundenachweis verlangt werden. Außerdem müssen Anbieter von Finanzanlageprodukten eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen.