Geldinstitut

Cum Ex – Warburg hat den Schaden schon jetzt

Die letzten Tage waren für M.M. Warburg & CO wenig erfreulich. Das OLG Frankfurt hat im Cum Ex-Revisionsverfahren der Société Générale gegen die Helaba erkennen lassen, dass die Depotbank bei so genannten Eigengeschäften dem Investor nicht unbedingt schadenersatzpflichtig sein muss.

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