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Datenschützer reichen Verfassungsbeschwerde gegen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ein

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Datenschützer des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung haben beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Vorratsspeicherung der Internetnutzung eingereicht (Az.: 1 BvR 1667/10).

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Sie halten es für verfassungswidrig, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mit dem „Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes“ dazu ermächtigt wird, ohne Anlass Informationen über die elektronische Kommunikation jedes Bürgers mit Bundesbehörden und Bundestagsabgeordneten aufzuzeichnen.

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