DekaBank und Helaba – Wortlaut des Prüfauftrags entscheidend
Auch jetzt seien die möglichen Synergien aus einer vertieften Zusammenarbeit überschaubar, da es zwischen beiden Instituten kaum Überlappungen gibt. Keinesfalls werde sich die Helaba darauf einlassen, Provisionsgeschäft wie die Helaba Invest an die DekaBank abzugeben, um im Gegenzug noch mehr Zinsgeschäft zu übernehmen. Angesichts des Dauerzinstiefs sei das Provisionsgeschäft für die Helaba existenziell, um die Erträge zu stabilisieren, heißt es weiter.
Verhandlungen mit der DekaBank seien denn auch nur mit einer klaren Fusionsperspektive sinnvoll. Ansonsten ließen sich die großen Sparpotenziale in der Verwaltung kaum heben. Das weiß auch DSGV-Präsident Helmut Schleweis, der sich nach der gemeinsamen Sitzung der Verbandsvorsteher und Sparkassen-Obleute, auf der die Teilnehmer geschlossen für eine vertiefte Zusammenarbeit von DekaBank und Helaba votierten, darauf eingelassen hatte, in der offiziellen Pressemitteilung den ursprünglich vorgesehenen Zusatz „bis hin zu einer Zusammenführung“ ersatzlos zu streichen. Bei den im Dezember anstehenden Verwaltungsratssitzungen von Helaba und DekaBank werde es deshalb wesentlich darauf ankommen, wie der genaue Wortlaut der Prüfaufträge an die jeweiligen Vorstände formuliert sein wird und ob es womöglich unterschiedliche Aufträge geben werde.
Im DSGV wird derweil noch eine weitere Option in Erwägung gezogen. Demnach könnten DekaBank und Helaba zunächst unter das Dach einer neu zu gründenden Holding schlüpfen. Eine Holding, so das Kalkül, würde anderen Landesbanken wie der LBBW und der BayernLB das Andocken deutlich erleichtern. Diese Zwischenlösung hätte allerdings ebenfalls den Nachteil, dass sich Kostensynergien nur in einem sehr begrenzten Maße heben ließen.