Deutsche Bank kassiert Urteil wegen Falschberatung
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In beiden Fällen war die Kanzlei Rössner Rechtsanwälte mandatiert, tätig war Rechtsanwältin Sarah Mahler (München). Beide Kläger hatten geltend gemacht, dass sie von dem Berater der Deutschen Bank nicht über den einstrukturierten anfänglichen negativen Marktwert des Swaps aufgeklärt worden seien. Außerdem seien sie mit den Präsentationsunterlagen getäuscht worden. Darin bescheinigte die Bank den zugrundeliegenden Indices einen über viele Jahre hinweg positiven Verlauf. Tatsächlich wurden die Indices erst kurz vor der Vermarktung des Swaps Ende 2007 aufgelegt. In seiner Begründung berief sich das Landgericht auf das „Swap-Urteil“ des Bundesgerichtshofs vom 22.3.11 (Az.: XI ZR 33/10).
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