Deutsche Bank – Katars Kandidat darf in Aufsichtsrat einrücken
Die Zeiten, als das für die Deutsche Bank als Registergericht zuständige Amtsgericht Frankfurt die vom Branchenprimus nominierten AR-Kandidaten anstandslos durchwinkte, sind schon lange vorbei. Auch bei der Prüfung des von Deutsche Bank-Großaktionär Katar als Nachfolger des zurückgetretenen AR-Mitglieds Georg Thoma vorgeschlagenen Juristen Stefan Simon von der Bonner Kanzlei Flick Gocke Schaumburg hat sich das Gericht reichlich Zeit genommen.
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