Dies entschied das Stuttgarter Oberlandesgericht in der vergangenen Woche. Die Bank habe den Abwasserzweckverband Mariatal fehlerhaft beraten. Er hatte bei Zinsgeschäften über eine halbe Mio. Euro verloren. Die Bank habe gewusst, dass der kommunale Verband keine riskanten Geldanlagegeschäfte abschließen dürfe, urteilte das Gericht. Das Institut sei als Expertin für kommunales Finanzmanagement aufgetreten. Der Verband habe ihr daher vertrauen und annehmen dürfen, dass diese Geschäfte zulässig seien. Der Abwasserzweckverband trage kein Mitverschulden für die Verluste. Die Bank habe verschwiegen, dass die Gewinn- und Verlustchancen von den sog. Swap-Verträgen nur auf der Grundlage von anerkannten Bewertungsmodellen beurteilt werden könnten, die auf hoch komplexen Wahrscheinlichkeitsberechnungen beruhten. Das größte deutsche Geldinstitut kündigte Revision beim Bundesgerichtshof an.