Banken

Dresdner Kleinwort: Reduzierung der Boni gerechtfertigt

"

Das Landesarbeitsgericht Hessen hat in den ersten 14 Berufungsverfahren über Bonuszahlungen bei der Commerzbank für das Jahr 2008 mangels verbindlicher Zusagen keinen weiteren Bonusanspruch der Kläger erkannt (Urteil v. 20.9.10, Az.: 7 Sa 2082/09).

"

m August 2008 hatte der Vorstand der Dresdner Bank für die Dresdner Kleinwort Investment Bank ein Bonusvolumen von insgesamt 400 Mio. Euro beschlossen. Dies wurde den bonusberechtigten Mitarbeitern im Oktober 2008 mitgeteilt und zugleich angekündigt, dass die individuelle Bonushöhe im Dezember festgelegt werde. Den Angestellten wurde aber lediglich eine ausdrücklich als „vorläufig“ bezeichnete Bonushöhe mitgeteilt. Dies wertete das Landesarbeitsgericht nicht als verbindliche Zusage zu einer bestimmten Bonushöhe. Weder der Wortlaut des Schreibens noch die Vorgeschichte und die mündlichen Erklärungen hätten den Bonusberechtigten suggeriert, dass mit dem Schreiben das letzte Wort über die Höhe der individuellen Boni gefallen sei. Deshalb habe die Dresdner Bank die Boni generell um 90% kürzen dürfen. Auf Grund der wirtschaftlichen Lage der Bank stufte das Gericht die Reduzierung als gerechtfertigt ein.

Abonnieren Anmelden
Zur PLATOW Börse