Energieversorger „trennen“ sich mit L&W von Zwischenlagern
Mit Blick auf das Zwischenlager Brunsbüttel ist die BGZ dem laufenden Genehmigungsverfahren beigetreten. Dabei wurden die Versorger von einem Team der Kanzlei Latham & Watkins um die Partner Tobias Larisch (Corporate/M&A, Düsseldorf), Tobias Leder (Arbeitsrecht, München) sowie Tobias Klass (Steuerrecht) und Holger Iversen (Immobilienrecht, beide Hamburg) unterstützt.
Die Transaktion dient der Umsetzung des so genannten Entsorgungsübergangsgesetzes, einem Teil der im Juni 2017 geschlossenen Vereinbarungen des Bundes mit den Energieversorgern und Kraftwerksbetreibern über die Entsorgung radioaktiver Abfälle. Demnach ist der Bund zukünftig für die Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung verantwortlich. Im Gegenzug haben die Betreiber der deutschen Kernkraftwerke dem Bund rd. 24 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt und in einen Fonds übertragen.