Banken

EU-Kommission will Banken im schlimmsten Fall schließen

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Bereits im Oktober des vergangenen Jahres hatte die EU-Kommission in einer ersten „Orientierungshilfe“ deutlich gemacht, dass staatliche Beihilfen laut EG-Vertrag zulässig seien, sofern sie dabei helfen, beträchtliche Störungen des Wirtschaftslebens eines Mitgliedsstaats zu beheben.

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In der vergangenen Woche hat die Kommission nun Verhaltensregeln für Umstrukturierungsbeihilfen gelten sollen. So müssten staatlich unterstützte Banken langfristig ohne weitere Hilfe des Staates rentabel arbeiten können und die Banken und ihre Eigentümer müssten sich angemessen an den Umstrukturierungskosten beteiligen. Außerdem dürften keine Wettbewerbsverzerrungen auf dem Binnenmarkt entstehen. Die Regeln gelten zunächst bis 31.12.10.

In der aktuellen Mitteilung unterstreicht die Kommission, dass die Banken „Stresstests“ durchführen müssten, um tragfähige Geschäftsstrategien zu entwickeln. Dabei seien Stärken und Schwächen der einzelnen Banken zu analysieren. Im Ergebnis könne dies bedeuten, dass das Geschäftsmodell der Bank angepasst werde, dass wertgeminderte Vermögensgegenstände offengelegt und entsprechende Entlastungsmaßnahmen ergriffen würden. Auch das Abstoßen verlustbringender Geschäftsbereiche oder sogar die Übernahme einer Bank durch einen rentabel arbeitenden Wettbewerber sowie eine ordnungsgemäße Abwicklung seien denkbar.

Ferner geht die Kommission in ihren Ausführungen darauf ein, wie beihilfebedingte Wettbewerbsverzerrungen begrenzt werden könnten. Zu einer Verfälschung des Wettbewerbs könne es kommen, wenn Banken an ihrem übermäßig riskanten Verhalten aus der Vergangenheit festhalten und zum Nachteil ihrer Wettbewerber am Leben erhalten würden. Im Falle umfangreicher staatlicher Beihilfen könnten Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sein, etwa Verkäufe oder Beschränkungen im Hinblick auf Übernahmen, aggressive Preisgestaltung und Marketingstrategien, für die Beihilfen genutzt werden.

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