Banken

EU-Regulator lockert ESG-Vorgaben für kleine Geldhäuser

Die europäischen Leitlinien zum Umgang mit ESG-Risiken fallen für kleinere Banken weniger umfangreich aus als geplant. Trotzdem zeigt sich die Deutsche Kreditwirtschaft unzufrieden.

von Jan Schrader,
ESG Ziele Meeting
ESG Ziele Meeting © AdobeStock

Europas Banken und Sparkassen haben im Ringen um die Vorgaben zur Messung von ESG-Risiken einen Teilsieg errungen: Die finalen Leitlinien der European Banking Authority (EBA) gelten für kleine Geldhäuser nun erst ab dem 11. Januar 2027 und damit ein Jahr später als für alle größeren Banken, wie in dem Bericht des EU-Regulators zu lesen ist.

Auch darüber hinaus haben die „Small and Non-Complex Institutions“ (SNCIs) und andere Kleinbanken – also vor allem Adressen, die nicht direkt von der EZB beaufsichtigt werden – weniger Vorgaben vor der Brust als ihre größeren Rivalen: Sie müssen laut Bericht zum Beispiel Risiken in einem „Materiality Assement“ nur alle zwei Jahre statt jährlich einschätzen, die Risiken eines Wandels hin zur Klimaneutralität im Portfolio nur genau in Worten und nicht in Kennzahlen beschreiben, Gefahren mit vereinfachten Stresstests erfassen und weniger detaillierte Pläne erstellen. Zwar hatte die EBA bereits im Entwurf vor einem Jahr das Prinzip der Proportionalität betont, nun aber weitere Ausnahmen ergänzt.

Dennoch bleibt das Projekt aufwendig: Banken und Sparkassen müssen regelmäßig Risiken rund um Umwelt und Klima (E), Soziales (S) und Governance (G) erfassen, und zwar auf Ebene der Kunden, des gesamten Portfolios und in Form von Stresstests. Sie müssen dabei kurz-, mittel- und langfristig kalkulieren, ESG-Kriterien mit dem gesamten Risikomanagement verzahnen, Ziele setzen und insbesondere zu Klima und Umwelt konkrete Kennzahlen verwenden. Die Beratungsgesellschaft Deloitte stuft die Folgen für die Branche als „weitreichend“ ein.

Kein Wunder also, dass sich die hiesige Branche mehr Ausnahmen wünscht: Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK), das gemeinsame Sprachrohr der Branchenverbände, will kleinere Adressen von der Pflicht entbunden sehen, ihren künftigen Umgang mit ESG-Risiken in einem aufsichtlichen Transitionsplan zu beschreiben. „Das überfordert und überlastet die Institute“, erklärt Heiner Herkenhoff, der als Hauptgeschäftsführer des Bankenverbands für die Deutsche Kreditwirtschaft spricht. Ebenso kritisieren die Branchenvertreter die Berichtspflichten zur Biodiversität und zu Ökosystemen, die demnach ähnlich umfassend sind wie die zu Klimarisiken.

Einig sind sich Branche und Regulatoren jedoch, dass klein nicht immer gleich klein ist: Vielmehr komme es auf Geschäftsmodell, Umfang und Komplexität an, hält die DK fest. Die EBA warnt Banken, die sich auf risikoreichere Branchen konzentrieren oder in Regionen mit hohen Wetterrisiken präsent sind. Jeder Ansatz müsse sich an tatsächlichen Risiken orientieren – das gelte für Groß und Klein.

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