EuGH verschärft Meldepflichten für Banken
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Auf Grund der Lückenhaftigkeit des Informationsaustauschs zwischen den zentralen Meldestellen der EU-Staaten sei eine solche Regelung zur Bekämpfung dieser Straftaten verhältnismäßig, so das Gericht (Az.: C-212/11). Vorlage für die EuGH-Entscheidung ist eine spanische Regelung zur Umsetzung der Richtlinie 2005/60/EG, nach der die in Spanien tätigen Banken der zentralen Meldestelle unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung Kontobewegungen mitteilen müssen, die über 30 000 Euro liegen oder aus Steuerparadiesen (inklusive Gibraltar) stammen bzw. in diese fließen.
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