Betrug

Früherer Private Banking-Berater der Sparkasse Werra-Meißner erneut vor Gericht

Fünf Jahre lang konnte ein Berater seine betagte Kundschaft scheinbar ungestört betrügen. Nun wird sein Fall nach einer Verurteilung vor vier Jahren erneut verhandelt.

Katharina Erhard,
Eine Filiale der Sparkasse
© 1take1shot | Adobestock

Knapp eine halbe Million Euro soll ein ehemaliger Mitarbeiter der Sparkasse Werra-Meißner erbeutet haben. Vor knapp vier Jahren stand der frühere Berater im Private Banking schon einmal vor Gericht und wurde damals wegen Betrugs in 22 Fällen, Unterschlagung in neun Fällen sowie Urkundenfälschung und Fälschung von „beweiserheblichen Daten“ zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt.

Seit Montag wird sein Fall vor dem Landgericht Kassel erneut verhandelt. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil teilweise aufgehoben und an das Gericht zurücküberwiesen, nachdem Staatsanwaltschaft und Verteidigung Berufung eingelegt hatten. Das Gericht wird sich unter anderem mit der Frage befassen, ob die Taten rechtlich als veruntreuende Unterschlagung oder (gewerbsmäßigen) Betrug zu subsumieren sind. Ein Urteil wird am 17. Dezember erwartet.

Betrügerische Goldgeschäfte

Einen Großteil des Geldes soll der Angeklagte mit Goldgeschäften erbeutet haben. Seine Zielgruppe waren Kunden um die 80 oder älter. Nach Angaben eines Gerichtssprechers überredete der ehemalige Sparkassen-Mitarbeiter seine Kunden, in physisches Gold zu investieren. Dieses habe er selbst verwahrt und bei Bedarf verkauft. In zwei weiteren Fällen überzeugte der Ex-Berater eine Kundin, Anweisungen zur Barabhebung sowie Empfangsbestätigungen zu unterzeichnen, unter dem Vorwand, dass es sich um Quittungen für seine Beratungsleistung handeln würde. Einen weiteren Kunden täuschte er über die Höhe seines Depotguthabens, das durch Investitionen des Angeklagten geschrumpft war.

Betroffene Kunden wurden entschädigt

In der Urteilsbegründung von 2021 heißt es, dass der Angeklagte unter Spielsucht und einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung leide. So habe er als Vorsitzender eines lokalen Sportvereins große Summen in den Verein fließen lassen, um Vereinsmitglieder zu beeindrucken. Laut der vorsitzenden Richterin habe der Berater eine erhebliche kriminelle Energie gezeigt sowie umsichtig gehandelt, um Kunden und Sparkassen-Kollegen täuschen zu können.

Die betroffenen Sparkassen-Kunden wurden durch eine Versicherung entschädigt. Ein Arbeitsgericht verurteilte den ehemaligen Berater bereits zu einer Rückzahlung von 650.000 Euro. Der Sparkasse Werra-Meißner entstand nach eigenen Angaben ein Schaden von einer Million Euro. Diesen habe die Versicherung übernommen.

Erstaunlich ist, dass ein Betrug dieser Größenordnung über so viele Jahre hinweg unentdeckt blieb. Zum Vergleich: Die Bilanzsumme der Sparkasse Werra-Meißner betrug Ende 2019 knapp 1,9 Mrd. Euro. Auf Anfrage von PLATOW teilt das Institut mit, dass der Beschuldigte „mit hoher krimineller Energie vorgegangen“ sei und das Vertrauen des damaligen Vorstands sowie der Kollegen „grob missbraucht“ habe. „Wir haben intern Maßnahmen getroffen und alles uns Mögliche dafür getan, dass sich so etwas nicht wiederholt.“ Details könne die Sparkasse aufgrund des laufenden Verfahrens nicht mitteilen.

Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel wurde am 28.11. aktualisiert und um die Antworten der betroffenen Sparkasse ergänzt.

Abonnieren Anmelden
Zur PLATOW Börse