Früherer Private Banking-Berater der Sparkasse Werra-Meißner erneut vor Gericht
Fünf Jahre lang konnte ein Berater seine betagte Kundschaft scheinbar ungestört betrügen. Nun wird sein Fall nach einer Verurteilung vor vier Jahren erneut verhandelt.

Knapp eine halbe Million Euro soll ein ehemaliger Mitarbeiter der Sparkasse Werra-Meißner erbeutet haben. Vor knapp vier Jahren stand der frühere Berater im Private Banking schon einmal vor Gericht und wurde damals zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt.
Seit Montag wird sein Fall vor dem Landgericht Kassel in einem Berufungsprozess erneut verhandelt. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil teilweise aufgehoben und an das Gericht zurücküberwiesen, nachdem Staatsanwaltschaft und Verteidigung Berufung eingelegt hatten. Ein Urteil wird am 17. Dezember erwartet.
Betrügerische Goldgeschäfte
Dem einstigen Berater wird Betrug in 22 Fällen, Unterschlagung in neun Fällen sowie Urkundenfälschung und Fälschung von „beweiserheblichen Daten“ vorgeworfen.
Einen Großteil des Geldes soll der Angeklagte mit Goldgeschäften erbeutet haben. Seine Zielgruppe waren Kunden um die 80 oder älter. Nach Angaben eines Gerichtssprechers überredete der ehemalige Sparkassen-Mitarbeiter seine Kunden, in physisches Gold zu investieren. Dieses habe er selbst verwahrt und bei Bedarf verkauft. In zwei weiteren Fällen überzeugte der Ex-Berater seine Kunden, Anweisungen zur Barabhebung zu unterzeichnen, unter dem Vorwand, dass es sich um Quittungen für seine Beratungsleistung handeln würde.
Betroffene Kunden wurden entschädigt
In der Urteilsbegründung von 2021 heißt es, dass der Angeklagte unter Spielsucht und einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung leide. So habe er als Vorsitzender eines lokalen Sportvereins große Summen in den Verein fließen lassen, um Vereinsmitglieder zu beeindrucken. Laut der vorsitzenden Richterin habe der Berater eine erhebliche kriminelle Energie gezeigt sowie umsichtig gehandelt, um Kunden und Sparkassen-Kollegen täuschen zu können.
Die betroffenen Sparkassen-Kunden wurden durch eine Versicherung entschädigt. Ein Arbeitsgericht verurteilte den ehemaligen Berater bereits zu einer Rückzahlung von 650.000 Euro.
Offen ist, warum der Betrug dieser Größenordnung über so viele Jahre hinweg unentdeckt blieb. Zum Vergleich: Die Bilanzsumme der Sparkasse Werra-Meißner betrug Ende 2019 knapp 1,9 Mrd. Euro. Das Institut beantwortete unsere Fragen bislang nicht.